Klare Fragen, klare Antworten.

Wie weiss ich, ob die Neue Stadtschule die richtige Schule für mich ist?

Durch ein Aufnahmegespräch und die Potenzialanalyse versuchen wir herauszufinden, ob wir die richtige Bildungsstätte für dich sind. Danach können wir sagen, ob wir der richtige Lernpartner für dich sind und wie wir deine Chancen beurteilen, die Lernzeit auch erfolgreich abschliessen zu können. Das erste Semester des ersten Oberstufenschuljahrs ist zudem eine Probezeit, wo wir uns gegenseitig nochmals zusätzlich versichern können.

Ist die Neue Stadtschule anerkannt?

Es gibt keine «staatlich anerkannten Schulen», sondern nur Schulen, die vom Staat bewilligt sind. Eine solche Bewilligung ist im ganzen obligatorischen Schulbereich notwendig, um überhaupt eine Schule anbieten zu dürfen. Daher muss auch unsere Schule den Lehrplan der kantonalen Sekundarstufe erfüllen, und wir werden von den kantonalen Inspektorinnen und Inspektoren genauso beaufsichtigt wie die staatlichen Schulen. Die Neue Stadtschule ist also eine staatlich bewilligte Schule.

Was für Lernbegleitende sind an der Neuen Stadtschule?

An der Neuen Stadtschule unterrichten Sekundar- und Fachlehrpersonen, Lernberatende sowie Projektleiterinnen und -leiter aus Industrie und Wirtschaft für einzelne Projekte. Zudem werden alle Lernbegleitenden intern geschult, um dich in unserem System erfolgreich begleiten zu können.

Kann man nach dem 8. oder 9. Schuljahr auch an die Kantonsschule?

Selbstverständlich. Etliche Schülerinnen und Schüler besuchen deshalb unsere Schule, weil sie sich speziell für eine gymnasiale Ausbildung vorbereiten möchten. Sie besuchen nach dem 8. oder 9. Schuljahr eine übliche Kantonsschule. Das Lernatelier und das Coaching durch deinen Lernbegleiter ermöglicht auch hier eine optimale Vorbereitung für die entsprechenden Aufnahmeprüfungen.

Was geschieht, wenn meine Noten zu wenig gut sind?

Sobald du merkst, dass deine Leistungen nicht mehr stimmen, suchst du das Gespräch mit deinem Coach. Er erarbeitet mit dir Lösungen, wie du deine Leistungen wieder erreichen kannst, begleitet dich dabei und hilft dir. Dazu ist allerdings dein Wille mitentscheidend. Wenn du nicht bereit bist, dich für dein Lernen einzusetzen, hilft alle Beratung nichts. Dann tritt unser Organisationsreglement in Kraft, wonach du bei ungenügenden Leistungen von der Schule gewiesen werden kannst. Bevor es aber so weit kommen muss, versuchen wir, bessere Lösungen zu finden.

Wie gross sind die Klassen?

Wir arbeiten an der Neuen Stadtschule in Teams und nicht in Klassen. Je nachdem, welche Aufgaben die Teams haben, gibt es sinnvolle Grössen. In einem Team, wo es um das Erlernen einer Fremdsprache geht, darf dieses nicht zu gross sein, weil sonst nicht jeder zum Reden kommt. In einem Input, wo es vorwiegend ums Zuhören geht, kann ein grösseres Team teilnehmen. Wichtig ist, dass jeder Lernpartner und jede Lernpartnerin eine persönliche Bezugsperson (Coach) hat, die auch das persönliche Gespräch pflegt.

Kann man auch «von der Schule fliegen»?

Das «Fliegen» klingt zwar hässlich, aber auf eine klare Frage eine klare Antwort: Ja. Wenn du wiederholt gegen Regeln verstösst, die deinem Lernen dienen, oder das Lernen von anderen verhinderst, bekommst du eine Ermahnung. Zwei schwere Ermahnungen führen zum Ultimatum. Nach einer weiteren Ermahnung folgt der Ausschluss. Ebenso müssen wir dich von der Schule weisen, wenn deine Leistungen nicht mehr den Anforderungen einer Sekundarstufe 1 entsprechen. Wie bereits gesagt, werden wir alles unternehmen, um dich in deinem Lernen zu unterstützen. Das schliesst aber nicht aus, dass wir beide an unsere Grenzen stossen und dann eine andere Lösung suchen müssen.

Wie sieht ein Stundenplan aus?

Ein Stundenplan ist unterteilt in Inputs und in Vertiefungen im Lernatelier oder an geeigneten Lernorten in der Stadt (individuelle Arbeit am Lernjob) und Projekten in der Stadt. Jeder Jugendliche hat einen anderen Stundenplan, wobei die Start- und Endzeit für alle gleich ist.

Haben die Eltern ein Mitspracherecht?

Eltern wissen durch ihre erzieherischen Erfahrungen, was ihre Kinder brauchen. Der Austausch zwischen Eltern und Lehrpersonen ist daher eine wichtige Schaltstelle zur Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes. Durch Elterngespräche, Elternkurse, Berufswahlabende, Mitarbeit im Elternrat nehmen die Eltern auf Wunsch direkt Einfluss auf die Gestaltung der Lernatmosphäre.

Kann man auch Schnupperlehren für die Berufswahl machen?

Ab dem 8. Schuljahr sind Schnupperlehren jederzeit möglich. Durch die Möglichkeiten im Lernatelier und durch die Hilfe der Lernberatenden kann der verpasste Unterrichtsstoff gut nachgeholt oder vorgearbeitet werden. Diese Organisationsform macht die Jugendlichen in der Berufsfindung sehr beweglich. Man muss nicht abwarten, bis die offizielle Schnupperlehrwoche kommt, die für die einen zu früh, für andere zu spät und für einige zum richtigen Zeitpunkt kommt.

Darf man an der Schule rauchen?

Unser Ziel ist eine drogenfreie Lernumgebung. Wir bitten um Verständnis für unsere klare, konsequente und nicht diskutierbare Haltung.


Rauchen ist an der NSSG absolut unerwünscht und verboten. Nur in ganz dringenden Ausnahmefällen in Absprache mit den Eltern und ausschliesslich mit „Raucherpass“ im Freien (alleine, an einem bezeichneten Ort, zu schriftlich festgelegten Zeiten) kann eine vorläufige Bewilligung erteilt werden. 


Was für Schülerinnen und Schüler besuchen die Neue Stadtschule?

Durch unser Bildungssystem des Lernens in der gestalteten Umgebung können wir auf viele Begabungen und Persönlichkeiten eingehen. Wir haben von Hochbegabten bis zu Realschülerinnen und -schülern ein breites Spektrum von Fähigkeiten. Trotzdem ist eine gewisse Grundintelligenz absolut notwendig, damit die Sekundarstufe für dich wirklich erfolgreich wird. Zudem verlangen wir von unseren Lernpartnerinnen und Lernpartnern auch eine Grundmotivation zum Lernen und ein angemessenes Sozialverhalten.

Was ist im Schulgeld inbegriffen?

Mit dem Schulgeld (siehe Infopool/Downloads) bezahlen die Eltern alles, was für alle Lernpartnerinnen und Lernpartner angeboten wird. Dazu gehören ein iPad, der normale Unterricht, die Aufwendungen im Lernatelier, die Lernberatungen mit jedem Lernpartner, einzelne Nachhilfelektionen. Nicht im Schulgeld enthalten sind alle Kosten, die individuell nur für einzelne Lernpartnerinnen und Lernpartner anfallen, wie beispielsweise Einführungslektionen für Kinder, die während des Schuljahrs eintreten, regelmässige Privatlektionen in einem bestimmten Fachbereich etc.